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Einbürgerung:
Mit dem
Zuwanderungsgesetz sind die wesentlichen Vorschriften zum
Staatsangehörigkeitsrecht in einem Gesetz zusammengefasst worden.
Die Vorschriften zur Anspruchseinbürgerung, die bislang im
Ausländergesetz (AuslG) geregelt waren, sind jetzt nahezu
unverändert in das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) übernommen
worden. Zuständig für die Durchführung der Einbürgerungsverfahren
der in Deutschland lebenden Ausländer sind weiterhin die
Einbürgerungsbehörden der
Länder.
Einbürgerungsbehörden sind in Hessen die drei Regierungspräsidien:
Regierungspräsidium Darmstadt, Regierungspräsidium Gießen,
Regierungspräsidium
Kassel.
Zuständig für die
Entgegennahme eines Einbürgerungsantrags sind in Hessen die Städte
und Gemeinden mit 7.500 und mehr Einwohnern und die Landkreise (
Zuständigkeit).
Voraussetzungen:
- Sie haben seit mindestens 8
Jahren einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland
- Sie beherrschen die deutsche
Sprache in Wort und Schrift
- Sie und Ihre Familienangehörigen
bestreiten ihren Lebensunterhalt ohne die Inanspruchnahme von
öffentlichen Mitteln (Arbeitslosengeld II oder Leistungen der
Grundsicherung)
- Sie bekennen sich zur
freiheitlich- demokratischen Grundordnung in Deutschland
- Sie sind bereit Ihre bisherige
Staatsangehörigkeit aufzugeben
- Sie sind im Besitz einer
Niederlassungserlaubnis (In bestimmten Fällen genügt auch eine
befristete Aufenthaltserlaubnis)
- Sie sind nicht vorbestraft
Die Voraussetzung auf 8-jährigen Aufenthalt in Deutschland findet
keine Anwendung bei
- Ausländische Ehepartner die mit
einem Deutschen, die seit mindestens 3 Jahren in Deutschland
leben und seit mindestens 2 Jahren verheiratet sind
- Anerkannte Flüchtlinge sowie
Staatenlose können bereits nach 6 Jahren rechtmäßigem und
gewöhnlichem Aufenthalt einen Einbürgerungsantrag stellen
- Kinder können gemeinsam mit dem
nichtdeutschen Elternteil eingebürgert werden
Verwaltungsgebühr
Sie beträgt für die Einbürgerung 255,00 EUR. Für Minderjährige, die
mit eingebürgert werden, beträgt die Gebühr 51,00 EUR.
Zuständig für Einbürgerungsanträge sind:
Stadt Kassel:
Haupt-
und Bürgeramt der Stadt Kassel
- Staatsangehörigkeitsfragen und
Namensänderungen -
Rathaus / Obere Königsstraße 8,
34112 Kassel
Telefon: (0561) 787-3151
Landkreis Kassel:
Für ausländische
Mitbürgerinnen und Mitbürger im
Landkreis
Kassel nehmen die Städte und Gemeinden über 7500 Einwohnern
(Ahnatal, Baunatal, Calden, Fuldabrück, Fuldatal, Hofgeismar,
Kaufungen, Lohfelden, Niestetal, Schauenburg, Vellmar, Wolfhagen)
die Einbürgerungsanträge entgegen.
Einbürgerungsfragen für den
Landkreis Kassel
Weitere Informationen:
Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge
Informationen
zum Einbürgerungstest
Fragen
und Antworten (BMI)
www.einbuergerung.de
www.info4alien.de

2002
- 2012

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