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Seit dem 01.01.2008 gibt es für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger eine gemeinsame
Ausländerbehörde für Stadt und Landkreis Kassel. Der Zweck des Aufenthaltes kann viele verschiedene Gründe haben, wie beispielsweise, Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme, Ausbildung, Tourismus oder Durchführung des Asylverfahrens. Die Ausländerbehörde ist zuständig für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten und berät Sie in Sachfragen. Die Zuständigkeit erstreckt sich insbesondere auf die Erteilung von Aufenthaltstiteln, die Gestattung des Aufenthaltes für Asylbewerber aber auch auf die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen.

Der erste Anlaufpunkt bei Ihrer Vorsprache ist der Informationsschalter, welche zu den offenen Sprechzeiten bereits ab 8.00 Uhr besetzt ist. Sie werden dort von kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten, können Termine vereinbaren oder Unterlagen und Anträge abgeben.

Daneben bietet die Ausländerbehörde allen ausländischen Studierenden, Beschäftigten und Wissenschaftlern an der Universität Kassel an jedem Mittwoch ein umfassendes Serviceangebot zum Aufenthaltsrecht in den Räumlichkeiten der Uni an.
Termine können beim
Studienservice vereinbart werden.

Diese Seite soll als Hilfestellung für Ihre aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten dienen.

 

Wichtiger Hinweis:

Dies ist keine offizielle Seite der Ausländerbehörde, sondern wurde allein aus
privater Initiative
( Impressum) erstellt.
Es soll auch nicht der Anschein erweckt werden, dass es sich um eine offizielle Seite der Stadt Kassel handelt. Die Seite wurde von mir erstellt, als es noch keine Webpräsenz der Stadt Kassel gab. Ich versuche die zur Verfügung gestellten Informationen aktuell zu halten.

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit aller abrufbaren Informationen übernommen.


zur offiziellen Seite der Ausländerbehörde


 


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