Seit dem 01.01.2008 gibt es für ausländische
Mitbürgerinnen und Mitbürger eine gemeinsame
Ausländerbehörde für Stadt und Landkreis Kassel. Der Zweck des Aufenthaltes kann viele verschiedene
Gründe haben, wie beispielsweise, Familienzusammenführung,
Arbeitsaufnahme, Ausbildung, Tourismus oder Durchführung des
Asylverfahrens. Die Ausländerbehörde ist zuständig für alle
aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten und berät Sie in Sachfragen. Die
Zuständigkeit erstreckt sich insbesondere auf die Erteilung von
Aufenthaltstiteln, die Gestattung des Aufenthaltes für Asylbewerber aber
auch auf die Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen.
Der erste Anlaufpunkt
bei Ihrer Vorsprache ist der
Informationsschalter, welche zu den offenen Sprechzeiten bereits ab 8.00
Uhr besetzt ist. Sie werden dort von kompetenten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern beraten, können Termine vereinbaren oder Unterlagen und
Anträge abgeben.
Daneben bietet die
Ausländerbehörde allen ausländischen Studierenden,
Beschäftigten und Wissenschaftlern an der Universität
Kassel an jedem Mittwoch ein umfassendes Serviceangebot
zum Aufenthaltsrecht in den Räumlichkeiten der Uni an.
Termine können beim
Studienservice
vereinbart werden.
Diese Seite soll als Hilfestellung für Ihre
aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten dienen.
Wichtiger
Hinweis:
Dies ist keine offizielle Seite der
Ausländerbehörde, sondern wurde allein aus
privater Initiative
(
Impressum) erstellt.
Es soll auch nicht der Anschein erweckt werden,
dass es sich um eine offizielle Seite der Stadt Kassel handelt. Die Seite wurde von mir erstellt,
als es noch keine Webpräsenz der Stadt Kassel gab. Ich versuche die
zur Verfügung gestellten Informationen aktuell zu halten.
Es wird keine Gewähr für die
Richtigkeit aller abrufbaren Informationen
übernommen.
zur offiziellen
Seite der Ausländerbehörde

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- 2012
